Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
von den Verbänden der Versicherer oder auch von einzelnen Versicherern formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kontrolle nach dem ⇡ AGB-Gesetz unterliegen.
- Die AVB sind als Risikoumschreibungen, Regelungen der Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Risikoausschlüsse von erheblicher praktischer Bedeutung. Ihre Auslegung ist immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Auslegung die Auffassung eines verständigen und redlichen, juristisch und versicherungstechnisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmers maßgebend. Der Zweck, den die Versicherer mit einer AVB verfolgten, wird nur berücksichtigt, wenn er im Wortlaut der Bedingung zum Ausdruck kommt.
- AVB bedürfen grundsätzlich keiner vorherigen Kontrolle durch die ⇡ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ihr Mindestinhalt ist gesetzlich festgelegt (§ 10 VAG). Die AVB sind den Kunden bei Antragstellung auszuhändigen (§ 10a VAG, § 2 I AGBG). Soweit dies nicht erfolgt, kann dem Kunden ein Widerspruchsrecht zustehen (§ 5a VVG).
Lexikon der Economics.
2013.
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